Viele Eltern wollen ihren Kindern lieber zu Lebzeiten („mit warmen Händen“) mittels Erbvorbezügen und Schenkungen zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens vermachen. Welche Möglichkeiten dafür bestehen und – vor allem – welche Stolpersteine dabei zu beachten sind, lesen Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
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