Viele Eltern wollen ihren Kindern lieber zu Lebzeiten („mit warmen Händen“) mittels Erbvorbezügen und Schenkungen zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens vermachen. Welche Möglichkeiten dafür bestehen und – vor allem – welche Stolpersteine dabei zu beachten sind, lesen Sie in unserem neuen Blogbeitrag.
Beiträge
Kontakt
RUF RECHTSANWÄLTE AG
Lindenmatt 6
Postfach 553
CH-6343 Rotkreuz/Zug
Schweiz
Tel. +41 41 725 30 20
info@ruflegal.ch
News
Sind Sie unsere Assistentin Buchhaltung und Administration (Mutterschaftsvertretung) ?12. Mai 2022 - 17:00
Wir suchen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (40-80%)3. April 2022 - 18:44
Wir führen versuchsweise eine Chat-Funktion mit dem Facebook-Messenger auf unserer Website ein4. Juni 2021 - 14:14