Der Bundesrat hat dem Parlament eine Änderung des Erbrechts vorgeschlagen. Im Wesentlichen geht es um die Anpassung der Pflichtteile an die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse, um die Besserstellung von Lebenspartnern und um die Berücksichtigung von Sparguthaben der Säule 3a bei der Pflichtteilsberechnung. Lesen Sie dazu unseren neuen Blogbeitrag. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
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