Der Bundesrat hat in einem Bericht vom 15. Februar 2023 dem Parlament beantragt, auf die Einführung von sogenannten "Loyalitätsaktien" zu verzichten.
Loyalitätsakten würden Aktionären, die während mehr als zwei Jahren in einem Unternehmen stimmberechtigt sind, gewisse Vorteile einzuräumen. Loyalitätsaktien sollten zu einer gewissen Stabilität im Aktionariat von Gesellschaften führen und jene Aktionäre belohnen, die langfristig ihre Beteiligung am Unternehmen halten.
Gestützt auf zwei externe Gutachten ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass Loyalitätsaktien keinen nennenswerten Einfluss auf die Treue von Aktionären und auf die Stabilität des Aktionariats haben wird.
Das geltende Aktienrecht bietet bereits heute verschiedene Möglichkeiten, einzelnen Aktionären Vorteile gegenüber anderen Aktionären einzuräumen. Zu denken ist etwa an:
die Einräumung von Besonderen Vorteilen an Gründeraktionäre oder andere Personen anlässlich der Gründung einer AG (Art. 636 OR);
Die Herausgabe vom Vorzugsaktien gemäss Art. 654 OR;
die Schaffung von Stimmrechtsaktien (Art. 693 OR) oder
die Ausgabe von sogenannten Gratisaktien.
Den Bericht des Bundesrats können Sie hier herunterlagen:
Die vom Bundesrat eingeholten Gutachten der BSS, Volkswirtschaftliche Studien, und von Prof. Dr. Isabelle Chabloz können Sie hier herunterladen:
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