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Baurecht

Baurecht ist eines unserer Kerngebiete, in welchem wir langjährige Berufserfahrung geniessen. Es zeichnet sich durch eine Vielfalt von Vorschriften mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen im Bundesrecht, im kantonalen Recht und in den Bauvorschriften der Gemeinde aus.

 

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere das öffentliche Baurecht, Umweltrecht, Baubewilligungsverfahren, Verfahren im Bereich der Ortsplanung und der Sondernutzungsplanung sowie Submissionsverfahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand.

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Im Bereich des privaten Baurechts liegt unser Schwerpunkt im Vertragsrecht für Architekten und Planer sowie im Werkvertragsrecht für Unternehmen des Baugewerbes und des Baunebengewerbes. Mängel-, Haftungs- und Schadenersatzfragen gehören ebenfalls zu unserem Kompetenzbereich.

Nähere Einzelheiten zu Baurecht

In folgenden Bereichen des Bau- und Immobilienrechts sind wir tätig:

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  • Öffentiches Baurecht

  • Baubewilligungsverfahren

  • Planungsrecht, Umweltrecht und Energierecht

  • Nutzungsplanverfahren (Zonenplanverfahren, Sondernutzungsplanverfahren)

  • Submissionsrecht, öffentliches Beschaffungswesen

  • Plangenehmigungsverfahren für grosse Infrastrukturvorhaben wie Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Kraftwerke, usw.

  • Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren

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  • Architekturverträge, Ingenieurverträge, Werkverträge, Generalunternehmerverträge und Totalunternehmerverträge

  • Garantien, Haftung und Werkmängel im Bauwesen

  • Nachbarrechtliche Fragestellungen​

Baurecht

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