top of page

Sozialversicherungsrecht

Themen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts spielen im Alltag der Menschen, aber auch für Arbeitgeber, heute eine zentrale Rolle.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung: Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, Renten und andere Leistungen aus der AHV, der IV oder den Ergänzungsleistungen sowie aus der Arbeitslosenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen).

Arbeitgeber beraten wir in gleicher Weise in den vorstehend erwähnten Rechtsgebieten gegenüber Versicherungsgesellschaften und öffentlichen Versicherungsträgern.

In welchen Bereichen wir tätig sind:

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus folgenden Versicherungsbereichen:

    • Krankenversicherung

    • Unfallversicherung

    • Kranktentaggeldversicherung

    • AHV- und IV einschliesslich Ergänzungsleistungen

    • Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge wie Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen

    • Arbeitslosenversicherung

    • Erwerbsersatzentschädigungen in besonderen Fällen, zum Beispiel aus dem Bereich der COVID-19-Massnahmen

  • Beratung von Arbeitgebern in Rechtsfragen beim Abschluss oder bei der Auflösung von Versicherungsverträgen im Bereich des Sozialversicherungsrechts

  • Unterstützung von Rechtsfragen im Bereich der Koordination von Versicherungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung

Unfallversicherung Krankenversicherung Rente Taggeld

Können wir Ihnen helfen ?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

©2026 RUF RECHTSANWÄLTE AG

Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

 

Freitag

Geschlossen. Sie können uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular senden.

Ruf Rechtsanwälte AG

Anwaltskanzlei | Notariat

Lindenmatt 6

6343 Rotkreuz

Für E-Mails benützen Sie bitte das Kontaktformular

+41 41 725 30 20

bottom of page