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Sozialversicherungsrecht

Themen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts spielen im Alltag der Menschen, aber auch für Arbeitgeber, heute eine zentrale Rolle.

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Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung: Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, Renten und andere Leistungen aus der AHV, der IV oder den Ergänzungsleistungen sowie aus der Arbeitslosenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen).

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Arbeitgeber beraten wir in gleicher Weise in den vorstehend erwähnten Rechtsgebieten gegenüber Versicherungsgesellschaften und öffentlichen Versicherungsträgern.

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In welchen Bereichen wir tätig sind:

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  • Geltendmachung von Ansprüchen aus folgenden Versicherungsbereichen:

    • Krankenversicherung

    • Unfallversicherung

    • Kranktentaggeldversicherung

    • AHV- und IV einschliesslich Ergänzungsleistungen

    • Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge wie Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen

    • Arbeitslosenversicherung

    • Erwerbsersatzentschädigungen in besonderen Fällen, zum Beispiel aus dem Bereich der COVID-19-Massnahmen

  • Beratung von Arbeitgebern in Rechtsfragen beim Abschluss oder bei der Auflösung von Versicherungsverträgen im Bereich des Sozialversicherungsrechts

  • Unterstützung von Rechtsfragen im Bereich der Koordination von Versicherungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung

Unfallversicherung Krankenversicherung Rente Taggeld

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Unsere Öffnungszeiten

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Freitag

Geschlossen. Sie können uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular senden.

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6343 Rotkreuz

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