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Sozialversicherungsrecht

Themen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts spielen im Alltag der Menschen, aber auch für Arbeitgeber, heute eine zentrale Rolle.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung: Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, Renten und andere Leistungen aus der AHV, der IV oder den Ergänzungsleistungen sowie aus der Arbeitslosenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen).

Arbeitgeber beraten wir in gleicher Weise in den vorstehend erwähnten Rechtsgebieten gegenüber Versicherungsgesellschaften und öffentlichen Versicherungsträgern.

In welchen Bereichen wir tätig sind:

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus folgenden Versicherungsbereichen:

    • Krankenversicherung

    • Unfallversicherung

    • Kranktentaggeldversicherung

    • AHV- und IV einschliesslich Ergänzungsleistungen

    • Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge wie Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen

    • Arbeitslosenversicherung

    • Erwerbsersatzentschädigungen in besonderen Fällen, zum Beispiel aus dem Bereich der COVID-19-Massnahmen

  • Beratung von Arbeitgebern in Rechtsfragen beim Abschluss oder bei der Auflösung von Versicherungsverträgen im Bereich des Sozialversicherungsrechts

  • Unterstützung von Rechtsfragen im Bereich der Koordination von Versicherungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung

Unfallversicherung Krankenversicherung Rente Taggeld

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