Sozialversicherungsrecht
Themen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts spielen im Alltag der Menschen, aber auch für Arbeitgeber, heute eine zentrale Rolle.
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Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung: Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Krankentaggeldversicherungen, Renten und andere Leistungen aus der AHV, der IV oder den Ergänzungsleistungen sowie aus der Arbeitslosenversicherung sowie der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen).
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Arbeitgeber beraten wir in gleicher Weise in den vorstehend erwähnten Rechtsgebieten gegenüber Versicherungsgesellschaften und öffentlichen Versicherungsträgern.
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In welchen Bereichen wir tätig sind:
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Geltendmachung von Ansprüchen aus folgenden Versicherungsbereichen:
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Krankenversicherung
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Unfallversicherung
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Kranktentaggeldversicherung
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AHV- und IV einschliesslich Ergänzungsleistungen
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Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge wie Pensionskassen oder Freizügigkeitseinrichtungen
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Arbeitslosenversicherung
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Erwerbsersatzentschädigungen in besonderen Fällen, zum Beispiel aus dem Bereich der COVID-19-Massnahmen
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Beratung von Arbeitgebern in Rechtsfragen beim Abschluss oder bei der Auflösung von Versicherungsverträgen im Bereich des Sozialversicherungsrechts
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Unterstützung von Rechtsfragen im Bereich der Koordination von Versicherungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern der Sozialversicherung

