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Diskrimiert die Radio- und TV-Abgabe die "Singles" ?



In der Regel zahlt niemand gerne Steuern und Abgaben. Die Radio- und TV-Abgabe ist seit einiger Zeit Gegenstand sowohl von politischen Vorstössen als auch von rechtlichen Verfahren. Die "No Billag"-Iniatiative (Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren") wurde am 4. März 2018 von Volk- und Ständen abgelehnt.


Trotz der mit über 71 % Nein-Stimmen und von allen Ständen deutlich abgelehnten Initiative ruht das Thema nicht. Zurzeit ist eine neue Initiative in der Unterschriftensammlung, welche die Radio- und Fernsehabgabe von CHF 335.00 auf den Betrag von CHF 200.00 pro Haushalt begrenzen will (SRG-Initiative "200 Fr. sind genug").


Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem Urteil vom 13. Dezember 2022 entschieden, dass die heutige Radio- und Fernsehabgabe, welche von der SERAFE AG eingezogen wird, in der Höhe von CHF 335.00 einen "Single" nicht diskriminiert und damit nicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber habe sich aus Gründern der Einheitlichkeit und Einfachheit der administativen Erfassung explizit für das Haushalt-Modell entschieden. Es komme somit nicht darauf an, wie viele Personen in einem Haushalt leben.


Das Urteil und die Medienmitteilung des Bundesgerichts können Sie hier lesen:

20221213 BGE Serafe RTV Abgabe
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20221213 Medienmitteilung BGer Serafe
.
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Ob das Urteil Bestand haben wir, wird sich zeigen. Nach neusten Presseberichten wird das Urteil des Bundesgerichts an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weitergezogen.


Hinweis: das Verfahren wird nicht von unserer Kanzlei betreut.

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