Stockwerkeigentum führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit in der Praxis: Was ist ein Sonderrecht? Was sind gemeinschaftliche Teile? Brauchen wir einen Erneuerungsfonds?
Der Bundesrat will mit den punktuellen Neuerungen das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen, Gesetzeslücken schliessen und die Rechtssicherheit erhöhen.
Künftig sollen Sondernutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft explizit geregelt werden. Auch sollen die Rechte derjenigen Stockwerkeigentümer gestärkt werden, die eine Wohnung kaufen, die noch nicht gebaut worden ist. Überdies soll ein neues Klagerecht den Stockwerkeigentümern die Möglichkeit geben, gerichtlich die Schaffung eines Erneuerungsfonds für die Finanzierung notwendiger Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten einzuklagen.
Sodann schlägt der Bundesrat vor, dass künftig ein Mehrheitsbeschluss - und nicht wie bis anhin ein einstimmiger Beschluss - der Stockwerkeigentümer genügt damit ein Baurecht verlängert werden kann.
Die provisorische Gesetzesvorlage und den erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens können Sie hier herunterladen:
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