Darf ein kantonales Gesetz über die Wohnraumförderung vorschreiben, dass einem Mieter das Recht zusteht, in eine sanierte oder umgebaute Wohnung bzw. Liegenschaft zurückzukehren ?
Das Bundesgericht hat diese Frage mit Bezug auf eine entsprechende Bestimmung in der Volksinitiative "Ja zum echten Wohnschutz" des Kantons Basel-Stadt verneint.
Wie das Bundesgericht ausgeführt hat, verstösst ein solches Recht zugunsten eines Mieters gegen den verfassungsmässigen Vorrang des Bundesrechts. Die Kantone dürfen nicht direkt in die Mietverträge zwischen Vermieter/-innen und Mieter/-innen eingreifen, weil das Bundeszivilrecht (Mietvertragsrecht im Obligationenrecht) diese Materie bzw. das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter/-innen und Mieter/-innen abschliessend regelt.
Weitere Informationen finden Sie in der nachstehenden Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 27. Januar 2023 und im Bundesgerichtsentscheid vom 19. Dezember 2022:
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