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Recht eines Mieters auf Rückkehr in eine sanierte Wohnung ? Ein neuer Bundesgerichtsentscheid


Darf ein kantonales Gesetz über die Wohnraumförderung vorschreiben, dass einem Mieter das Recht zusteht, in eine sanierte oder umgebaute Wohnung bzw. Liegenschaft zurückzukehren ?

Das Bundesgericht hat diese Frage mit Bezug auf eine entsprechende Bestimmung in der Volksinitiative "Ja zum echten Wohnschutz" des Kantons Basel-Stadt verneint.

Wie das Bundesgericht ausgeführt hat, verstösst ein solches Recht zugunsten eines Mieters gegen den verfassungsmässigen Vorrang des Bundesrechts. Die Kantone dürfen nicht direkt in die Mietverträge zwischen Vermieter/-innen und Mieter/-innen eingreifen, weil das Bundeszivilrecht (Mietvertragsrecht im Obligationenrecht) diese Materie bzw. das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter/-innen und Mieter/-innen abschliessend regelt.

Weitere Informationen finden Sie in der nachstehenden Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 27. Januar 2023 und im Bundesgerichtsentscheid vom 19. Dezember 2022:


20230127 Medienmitteilung Bundesgericht
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20221219 BGE 1C_7592021
.pdf
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